Kartellverbot bei Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit im Immaterialgüterrecht

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ISBN/EAN: 9783847009726
Wie reagiert die Rechtsordnung auf wettbewerbswidrige Absprachen von Parteien eines Mediationsverfahrens? Antwort gibt das materielle Kartellverbot, insbesondere die Aspekte der Privilegierung von Wettbewerbsvergleichen und der Rechtswahlfreiheit. Marius Tillwich untersucht die Durchsetzbarkeit des Kartellverbots anhand der Möglichkeiten eines Staates, in die private Streitbeilegung einzugreifen. Dabei spielen Probleme des Schiedsrechts eine zentrale Rolle, etwa ob das grundsätzliche Verbot der Révision au fond auch für Mediationsergebnisse gilt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Verbot zu Gunsten eines wirksamen Kartellverbots weder bei Mediation noch in der Schiedsgerichtsbarkeit angewendet werden sollte. Mediatoren und ähnliche Dritte können sich zudem bei alternativer Streitbeilegung einer eigenständigen kartellrechtlichen Haftung ausgesetzt sehen, wenn sie das Kartell wissentlich unterstützen. How does the legal system react to anticompetitive agreements of parties within a mediation process? The answer can be found in the material antitrust prohibition, especially aspects of the privilege competitive comparisons and free choice of law. Marius Tillwich analyses the enforceability of the antitrust prohibition based on the possibilities of the state to intervene in private settlement of disputes. Here, issues of the arbitration law play a major role, e.g. whether the prohibition of the révision au fond can also be applied to mediation outcomes. The author concludes that a prohibition in favour of an effective antitrust prohibition should neither be applied to mediation nor to arbitration. Mediators and similar third parties might be exposed to an independent antitrust liability with alternative disputes settlement if they purposely support the antitrust.

Dr. Marius Tillwich studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und war in einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie als Gastwissenschaftler am Max-Planck-Institut Hamburg tätig. Derzeit ist er Rechtsreferendar am HansOLG Hamburg.

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