Kartellschadensersatz trotz Zusagenentscheidung?
115,70 €*
Nach dem Kauf zum Download bereit Ein Downloadlink ist wenige Minuten nach dem Kauf im eigenen Benutzerprofil verfügbar.
ISBN/EAN:
9783845293929
Die Ausgangsposition für Kläger in Schadensersatzprozessen gegen den Adressaten einer Zusagenentscheidung (Art. 9 VO 1/2003 bzw. § 32b GWB) gleicht der in einer stand alone-Klage: Mangels Verstoßfeststellung gilt keine Bindungswirkung (Art. 16 VO 1/2003 bzw. § 33b GWB). Entsprechend existieren kaum erfolgreiche Schadensersatzklagen in diesem Bereich. Kartellverwaltungsverfahren werden außerhalb von hardcore-Kartellen inzwischen aber überwiegend mit Zusagenentscheidungen beendet. Als Folge droht eine Beeinträchtigung der Abschreckungswirkung des Kartellschadensersatzes und damit auch eine Gefahr für die wirksame Durchsetzung des deutschen und europäischen Kartellrechts insgesamt. Lösungsansätze finden sich in der Berücksichtigung von Schadensersatzinteressen im Kartellverwaltungsverfahren, der sog. 'faktischen Bindungswirkung' von Zusagenentscheidungen im Zivilprozess, der Einsicht in Behördenakten sowie den mit der 9. GWB-Novelle eingeführten Offenlegungsvorschriften der §§ 33g, 89b und 89c GWB.
Autor: | Björn Christian Becker |
---|---|
EAN: | 9783845293929 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 24.11.2018 |
Untertitel: | Behördenermessen - Wirkungen im Zivilprozess - Informationszugang |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Akteneinsicht Auskunftsanspruch Bindungswirkung Informationsfreiheitsgesetz Kartellrecht Kartellschadensersatz Offenlegung Privater Schadensersatz Verpflichtungszus Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Zusagenentscheidung private enforcement |
Anmelden
Möchten Sie lieber vor Ort einkaufen?
Haben Sie weiterführende Fragen zu diesem Buch oder anderen Produkten? Oder möchten Sie einfach doch lieber in der Buchhandlung stöbern? Wir sind gern persönlich für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.
Buchhandlung Marabu
Telegrafenstr. 44
42929 Wermelskirchen
Telefon: 02196/1414
Mo – Fr09:00 – 18:00 UhrSa09:00 – 13:30 Uhr