Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Wer in den vergangenen Monaten und Jahren die Entwicklung an den Börsen weltweit verfolgt hat, konnte feststellen, dass die Zahl von Unternehmenskäufen und ¿zusammenschlüssen deutlich zugenommen hat. Es vergeht inzwischen nicht eine Woche, in der neue Übernahmespekulationen und ¿gerüchte verbreitet und Übernahme- und Fusionsgespräche im Fokus des Interesses stehen. Auch heute, am 10.04.2007, konnte man dies wieder beobachten, als am deutschen Aktienmarkt die geplante Übernahme des deutschen Sportartikelherstellers Puma durch das französische Konglomerat Pinault-Printemps-Reedoute (PPR) das beherrschende Thema war. Vor diesem Hintergrund haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bilanzierung der übernehmenden Geschäfts- oder Firmenwerte in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert erlangt. Unterscheiden muss man hierbei nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften. Denn die Bilanzierung und Bewertung des Goodwills, so wie der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) auch oft genannt wird, weisen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zum Teil wesentliche Unterschiede auf. Hieraus resultieren dann größtenteils sehr unterschiedliche Darstellungen der Vermögens- und Ertragslagen der betreffenden Unternehmen. Die Ursache für diese unterschiedlichen Bilanzierungsregeln liegt in der Grundausrichtung dieser Systeme. Während für das deutsche HGB die Fremdkapitalgeber (Gläubigerschutz) im Vordergrund stehen, liegt der Fokus bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS oder US-GAAP auf den Investoren bzw. Eigenkapitalgebern (Investorenschutz). Um den Gläubigerschutz zu wahren, dürfen demnach nach HGB die Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften keine zu positive Darstellung der Vermögens- und Ertragslage zulassen. Im Vergleich dazu weichen die Vorschriften von IAS/IFRS vom Vorsichtsprinzip ab, um den Investoren ein insgesamt realistischeres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als nach HGB zu vermitteln. 1 Die Darstellung der Besonderheiten und Differenzen, die sich bei der Anwendung der Bilanzierungsregeln für den Goodwill nach dem deutschen HGB und nach IAS/IFRS ergeben, ist das Ziel dieser Hausarbe it. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze auf ihre bilanzpolitische Bedeutung hin überprüft.