Die Pflichten von Internetportalen beim Vertrieb von Versicherungsprodukten im Lichte europäischer Gesetzgebung

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ISBN/EAN: 9783862984756
Durch das Internet und die voranschreitende Digitalisierung ist der traditionelle Handelssektor ganz massiv betroffen. Dieser, durch das Internet intensivierte Wettbewerb hat zu der fast logischen Konsequenz geführt, dass sich, in der Schnittstelle zwischen Produktanbieter und Verbraucher, nahezu branchenübergreifend eine ganz neue Form der Dienstleistung, nämlich die der Vergleichsportale, gebildet hat. Diese erfreuen sich unter anderem deswegen einer so großen Beliebtheit, weil für den durchschnittlichen Versicherungsinteressenten viele Produktdifferenzierungen kaum noch wahrnehmbar sind. Gleichwohl wird diesen Portalen gegenüber vielfach der Vorwurf der Intransparenz erhoben, was zwangsläufig die Frage aufwirft, welche Pflichten solche Portale eigentlich im Einzelnen zu erfüllen haben.Eng hiermit verknüpft ist die Frage, welchen Nutzen und welche Risiken solche Internetportale mit sich bringen und inwieweit der Gesetzgeber den technologischen Fortschritt und den Verbraucherschutz sinnvoll zusammenführen kann. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die bestehenden Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten im Zuge des technologischen Fortschritts noch eine zeitgemäße Form der Regulierung darstellen und inwiefern das Internet und der Gesetzgeber zu einem wunsch- und bedürfnisgerechten Versicherungsschutz beitragen können. Denn es obliegt dem Recht, diese Entwicklungsströmungen sinnvoll zu kanalisieren. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, inwieweit das bestehende Recht diesen Anforderungen bereits gerecht wird und inwieweit Anlass zur Korrektur geboten ist.

Tillmann Rübben wurde 1988 in Bergisch-Gladbach geboren und studierte nach dem Wehrdienst von 2009 bis 2015 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Zwischen 2015 und 2017 belegte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Stipendiat den Masterstudiengang Versicherungsrecht und promovierte zudem als Stipendiat des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Europarecht. Seit 2017 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.

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